Vertretung einer Gesellschaft
Recht, eine Gesellschaft Dritten gegenüber zu vertreten (die Vertretung einer
Kommanditgesellschaft steht nach dem Gesetz dem oder den persönlich haftenden Gesellschafter(n),
Komplementär(en) zu), kann jedoch auch
- zusätzlich oder stattdessen - durch einen weiteren Geschäftsführer, z.B. einen
Kommanditisten,
ausgeübt werden.