Vertretung einer Gesellschaft
Recht, eine Gesellschaft Dritten gegenüber zu vertreten (die Vertretung einer Kommanditgesellschaft steht nach dem Gesetz dem oder den persönlich haftenden Gesellschafter(n), Komplementär(en) zu), kann jedoch auch - zusätzlich oder stattdessen - durch einen weiteren Geschäftsführer, z.B. einen Kommanditisten, ausgeübt werden.