Kommanditgesellschaft (KG)
Personenhandelsgesellschaft, bei der bei einem oder mehreren Gesellschaftern die
Haftung gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft auf den im Handelsregister
eingetragenen Betrag beschränkt ist (Kommanditisten), während bei dem oder den
anderen Gesellschafter(n) eine Beschränkung der Haftung nicht stattfindet
(persönlich haftende
Gesellschafter, Komplementäre). Vorschriften über die Kommanditgesellschaft
enthalten §§161 bis 177a HGB.