Kommanditgesellschaft (KG)
Personenhandelsgesellschaft, bei der bei einem oder mehreren Gesellschaftern die Haftung gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft auf den im Handelsregister eingetragenen Betrag beschränkt ist (Kommanditisten), während bei dem oder den anderen Gesellschafter(n) eine Beschränkung der Haftung nicht stattfindet (persönlich haftende Gesellschafter, Komplementäre). Vorschriften über die Kommanditgesellschaft enthalten §§161 bis 177a HGB.