Kommanditbeteiligung
Anteil eines Kommanditisten an einer Kommanditgesellschaft. Die Höhe der
Kommanditbeteiligung ergibt sich regelmäßig aus der übernommenen Pflichteinlage;
dieser Betrag ist für den Anteil des Kommanditisten am Ergebnis (Gewinn oder
Verlust) und am Vermögen der Kommanditgesellschaft sowie für die
Verwaltungsrechte des Kommanditisten (wie z.B. das Stimmrecht) von Bedeutung.