Geschäftsführungsbefugter
Kommanditist
Kommanditist, der zur Führung der Geschäfte einer
Kommanditgesellschaft
berechtigt, nicht jedoch verpflichtet ist (die Einkünfte einer
Kommanditgesellschaft, bei der keine natürliche Person persönlich haftender
Gesellschafter ist, gelten steuerlich als gewerbliche Einkünfte, wenn nicht
mindestens ein Kommanditist zur Geschäftsführung befugt ist).