Zinsabschlagsteuer
Kapitalertragsteuer auf Zinsen, die bei der Auszahlungsstelle der Zinsen (häufig
einer Bank) erhoben wird. Die Zinsabschlagsteuer wirkt steuerlich wie eine
Einkommensteuervorauszahlung des Empfängers der Zinsen, ist also auf die
Einkommensteuerschuld anzurechnen.