Zinsabschlagsteuer
Kapitalertragsteuer auf Zinsen, die bei der Auszahlungsstelle der Zinsen (häufig einer Bank) erhoben wird. Die Zinsabschlagsteuer wirkt steuerlich wie eine Einkommensteuervorauszahlung des Empfängers der Zinsen, ist also auf die Einkommensteuerschuld anzurechnen.