Umsatzsteueroption
Recht eines Unternehmers, einen Umsatz, der nach dem Umsatzsteuergesetz
steuerfrei ist, als umsatzsteuerpflichtig zu behandeln.
Die Umsatzsteueroption ist bei der Vermietung von Grundstücken und Gebäuden nur
(Ausnahme: Gebäude, die vor gesetzlich bestimmten Stichtagen fertig gestellt
worden sind) zulässig, wenn der Mieter (oder sonstige Nutzer) das Grundstück
bzw. das Gebäude ausschließlich für Umsätze verwendet oder zu verwenden
beabsichtigt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.