Nebenkosten
Betriebskosten, die durch das Eigentum am Grundstück oder durch den
bestimmungsmäßigen Gebrauch des Grundstücks laufend entstehen. Eine Aufstellung
der Nebenkosten, deren Zahlung durch den Mieter in Mietverträgen häufig
vereinbart wird, findet sich in einer Anlage zu der Verordnung über
wohnungswirtschaftliche Berechnungen (so genannte "Zweite
Berechnungsverordnung").