Nebenkosten
Betriebskosten, die durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Grundstücks laufend entstehen. Eine Aufstellung der Nebenkosten, deren Zahlung durch den Mieter in Mietverträgen häufig vereinbart wird, findet sich in einer Anlage zu der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (so genannte "Zweite Berechnungsverordnung").