Atypisch stille Beteiligung
Steuerliche Bezeichnung für eine stille Beteiligung, bei der abweichend von §§230 ff. HGB der stille Gesellschafter mitunternehmerisch beteiligt ist, z.B. durch Teilhabe am Gewinn und Verlust und durch das Recht zur Mitsprache bei Entscheidungen des Unternehmens, an dem die stille Beteiligung besteht.