Abschreibung
Nach handelsrechtlichen Vorschriften ermittelter Wertverlust eines Vermögensgegenstands, der als Aufwendung zu einer Minderung des Jahresergebnisses führt (steuerlich: Absetzungen für Abnutzung - "AfA" -, die den Gewinn bzw. den Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten und mithin das zu versteuernde Einkommen mindern).