Abschreibung
Nach handelsrechtlichen Vorschriften ermittelter Wertverlust eines
Vermögensgegenstands,
der als Aufwendung zu einer Minderung des Jahresergebnisses führt (steuerlich:
Absetzungen für Abnutzung - "AfA" -, die den Gewinn bzw. den
Überschuss der
Einnahmen über die Werbungskosten und mithin das zu versteuernde Einkommen
mindern).